Habe da mal eine Frage. Wie ich jetzt in einem Flugrechte Artikel gelesen habe, hat man bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks oder auch Verlust Anspruch auf Entschädigung von bis zu ca. 1300 € p. P. (sogenannte Sonderziehungsrechte nach dem Montrealer Abkommen).
Was für mich wirklich neu war, das gilt auch für Unkosten durch verspätete Kofferauslieferung und Beschaffung von Ersatz. Die von vielen Fluggesellschaften gehandelten Tagesätze von 50 oder 100 € sind nicht rechtmäßig. Die Fluggesellschaft muss auch in diesen Fällen für alle Unkosten (bis zur Höchstgrenze) aufkommen, die dem Fluggast durch die verspätete Auslieferung entstanden sind, eben auch für Ersatzkleidung usw.
Hat da Jemand Erfahrung?